2. Rettungsweg im OG: Vorschriften gelten auch für Sonnenschutz - JOLEKA - einfach besonders
Rettungswegfenster – wie groß ist groß genug? | RASSEK & PARTNER, Brandschutzingenieure
Feuerwehrhandwerk - § 37 Musterbauordnung: „Fenster, die als Rettungswege [...] dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein.“
Flucht- und Rettungswege. Brandschutzserie -
Anforderungen, Planung und Ausführung von Rettungswegen [1] - PDF Kostenfreier Download
Fenster - Sichere Schule
Ausstiegsfenster: Vorgaben für Rettungswege am Dachfenster